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Minimal invasive Eingriffe in der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie

Arthroskopie:

Die Arthroskopie (Gelenkspiegelung) ist in der Orthopädie und Unfallchirurgie ein seit über 25 Jahren etabliertes Verfahren und dient der Diagnostik und insbesondere der Therapie großer und kleiner Gelenke. Folgende Hauptindikationen bestehen für die Arthroskopie:

  • Meniskuschirurgie des Kniegelelenkes
  • Entfernung entzündlich veränderter Kniebinnenhaut des Kniegelenkes, aber auch anderer größerer Gelenke
  • Arthroskopisch gesteuerter Ersatz des vorderen, ggf. auch hinteren Kreuzbandes des Kniegelenkes
  • Spülung und Drainage bei eitrigen Entzündungen großer Gelenke
  • Erweiterungsplastiken bei bestimmten Engpass-Syndromen an Schulter-, Knie- und Sprunggelenk

Weitere unfallchirurgische Verfahren:

Neben der Arthroskopie als „Minimal invasives Operationsverfahren“ stehen heute auch für bestimmte Formen der Knochenbruchbehandlung minimal invasive, d.h. gewebeschonende Operationsverfahren zur Verfügung, bei denen Nägel oder Platten ohne breite Eröffnung des Knochenbruchs über kleine Zugänge vorgeschoben werden, und dann über Zielgeräte oder röntgenologische Darstellung des Knochens mit Schrauben fixiert werden können. Auf diese Art und Weise können sowohl Brüche langer Röhrenknochen als auch bestimmte Formen von Wirbelkörperverletzungen behandelt werden. Der Vorteil für die Patienten besteht in einer unter Umständen kürzeren Knochenbruchheilungszeit, und insbesondere einer Verkürzung der postoperativen Schmerzphase, und damit auch zügigen Möglichkeit zur Mobilisierung.


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