In der Leber und auch selten in der Milz können sich flüssigkeitsgefüllte Hohlräume, sogenannte Leberzysten bilden. Eine Operationspflichtigkeit besteht nur bei zunehmender Vergrößerung dieser Zysten und Schmerzsymptomatik. Nicht symptomatische Leberzysten sollten in der Regel nicht operiert werden.
Eine Abtragung, sogenannte Entdachung, dieser Leberzysten ist bei einer OP-Indikation laparoskopisch leicht und schonend möglich.
Ausgeschlossen werden muss eine Leberzyste durch Leberparasiten, die nur durch eine offene Operation behandelt werden sollte.
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